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Welche Sicherheitsanforderungen gelten für das Be- und Entladen von Öltankwagen?

2025-11-30
Latest company news about Welche Sicherheitsanforderungen gelten für das Be- und Entladen von Öltankwagen?

Als Transportmittel für gefährliche Chemikalien umfassen Tankwagen mehrere Phasen des Be- und Entladens. Jeder Fehler in irgendeiner Phase kann zu einer schweren Katastrophe führen. Welche Sicherheitsanforderungen gelten für das Be- und Entladen von Tankwagen?

Vor dem Be- und Entladen
  1. Vor dem Betreten des Werks müssen Sie einen "Lieferschein" oder "Versandschein", die Fahrzeugzulassung, den Führerschein, die Begleitbescheinigung und andere relevante Dokumente vorlegen. Nur nachdem das Produktionsunternehmen Sicherheits- und Sicherheitskontrollen des Fahrzeugs und des Personals durchgeführt und diese entsprechend klassifiziert hat, darf der Zutritt zum Be- und Entladebereich gestattet werden. Mobiltelefone, Feuerzeuge und andere nicht explosionsgeschützte Gegenstände, Notfallartikel und unbefugtes Personal sind im Be- und Entladebereich strengstens verboten.
  2. Vor dem Be- und Entladevorgang sollte das Personal sicherstellen, dass der Tankwagen korrekt an der Be-/Entladestation positioniert, ausgeschaltet und stabil geparkt ist, wobei Anti-Roll-Vorrichtungen und Warneinrichtungen vor dem Fahrzeug angebracht sind, um Bewegungen zu verhindern. Die Fahrzeugschlüssel sollten der Be-/Entladewerkstatt (Station) zur einheitlichen Verwaltung übergeben werden.
  3. Stellen Sie sicher, dass der Tankwagen zuverlässig mit der statischen Erdungsvorrichtung der Be- und Entladeplattform verbunden ist.
  4. Das Be- und Entladepersonal muss zusammen mit dem Fahrer oder der Begleitperson sicherstellen, dass der Ladearm und der Schnellanschluss des Tankwagen-Füllanschlusses ordnungsgemäß gesichert und verriegelt sind, und dies durch Unterschrift bestätigen.
  5. Das Be- und Entladepersonal, die Begleitpersonen oder die Fahrer müssen Sicherheitskontrollen an den Geräten durchführen, für die sie verantwortlich sind, und der Be- und Entladevorgang darf erst fortgesetzt werden, nachdem gemeinsam bestätigt wurde, dass keine Abweichungen vorliegen.
Während des Be- und Entladens:
  1. Der gesamte Be- und Entladevorgang wird videoüberwacht. Während der Arbeiten sind Warnlinien um die Be- und Entladefahrzeuge herum zu ziehen, und unbefugtes Personal und Fahrzeuge dürfen den Bereich nicht betreten.
  2. Im Falle von Abweichungen während des Be- und Entladens sollte die Begleitperson oder der Fahrer in der Lage sein, das Not-Absperrventil am Tankwagen schnell zu schließen.
  3. Es ist strengstens verboten, bis zur konstruktiven Höchstkapazität zu füllen, und es müssen Maßnahmen ergriffen werden, um ein Überfüllen strikt zu verhindern.
Nach dem Be- und Entladen
  1. Nach Abschluss des Be- und Entladens stoppt das Be- und Entladepersonal den Zähler und schließt das Absperrventil und die Ladepumpe vor dem Ladearm.
  2. Die Begleitperson oder der Fahrer schließt die Ventile am Fahrzeug und versiegelt den Fahrzeugfüllanschluss, während das Be- und Entladepersonal Siegelanhänger anbringt.
  3. Nachdem die Inspektion bestätigt hat, dass der Tankwagen vollständig von den Anschlüssen der Be-/Entladeplattform, wie z. B. Rohrleitungen und statischen Erdungskabeln, getrennt ist, darf das Fahrzeug die Be-/Entladeplattform verlassen.
Gebrauchsanweisung
  1. Verwenden Sie keine Schläuche zum Be- oder Entladen von Flüssigkohlenwasserstoffen;
    • Erlauben Sie nicht, dass sich Fahrzeuge, die auf das Be- oder Entladen warten, im Be-/Entladebereich versammeln;
    • Fahrzeuge, die das Be- oder Entladen abgeschlossen haben, dürfen sich nicht im Be-/Entladebereich aufhalten; unbefugtes Personal darf den Be-/Entladebereich nicht betreten;
    • Im Betriebsbereich sind keine Zündquellen erlaubt;
    • Kontinuierliche Be- und Entladevorgänge über 24 Stunden sind strengstens verboten.
  2. Nachtzeit (nach 20:00 Uhr) sollte das Be- und Entladen so weit wie möglich vermieden werden. Wenn Nachtbetrieb aufgrund lokaler behördlicher Verkehrsbestimmungen oder Produktionsbedürfnisse des Unternehmens erforderlich ist, sollten das Produktionsunternehmen und das Fachunternehmen gemeinsam planen, die Vor-Ort-Überwachung verstärken, sicherstellen, dass Notfallrettungspersonal und -materialien verfügbar sind, Nachtbeleuchtung bereitstellen und einen speziellen Notfallplan für das Be- und Entladen in der Nacht erstellen.
  3. Be- und Entladevorgänge dürfen unter keinen der folgenden Umstände durchgeführt werden:
    • Schweres Wetter wie Gewitter oder Sandstürme;
    • Vorhandensein von offenen Flammen in der Nähe oder ungewöhnliche Betriebsbedingungen in Geräten und Rohrleitungen innerhalb des Be-/Entladebereichs;
    • Abweichungen an einem Flüssigkohlenwasserstofffahrzeug oder dessen Sicherheits- oder Be-/Entladezubehör;
    • Erkennung oder Feststellung von Gasaustritt.
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2025-11-30
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Vor dem Be- und Entladen
  1. Vor dem Betreten des Werks müssen Sie einen "Lieferschein" oder "Versandschein", die Fahrzeugzulassung, den Führerschein, die Begleitbescheinigung und andere relevante Dokumente vorlegen. Nur nachdem das Produktionsunternehmen Sicherheits- und Sicherheitskontrollen des Fahrzeugs und des Personals durchgeführt und diese entsprechend klassifiziert hat, darf der Zutritt zum Be- und Entladebereich gestattet werden. Mobiltelefone, Feuerzeuge und andere nicht explosionsgeschützte Gegenstände, Notfallartikel und unbefugtes Personal sind im Be- und Entladebereich strengstens verboten.
  2. Vor dem Be- und Entladevorgang sollte das Personal sicherstellen, dass der Tankwagen korrekt an der Be-/Entladestation positioniert, ausgeschaltet und stabil geparkt ist, wobei Anti-Roll-Vorrichtungen und Warneinrichtungen vor dem Fahrzeug angebracht sind, um Bewegungen zu verhindern. Die Fahrzeugschlüssel sollten der Be-/Entladewerkstatt (Station) zur einheitlichen Verwaltung übergeben werden.
  3. Stellen Sie sicher, dass der Tankwagen zuverlässig mit der statischen Erdungsvorrichtung der Be- und Entladeplattform verbunden ist.
  4. Das Be- und Entladepersonal muss zusammen mit dem Fahrer oder der Begleitperson sicherstellen, dass der Ladearm und der Schnellanschluss des Tankwagen-Füllanschlusses ordnungsgemäß gesichert und verriegelt sind, und dies durch Unterschrift bestätigen.
  5. Das Be- und Entladepersonal, die Begleitpersonen oder die Fahrer müssen Sicherheitskontrollen an den Geräten durchführen, für die sie verantwortlich sind, und der Be- und Entladevorgang darf erst fortgesetzt werden, nachdem gemeinsam bestätigt wurde, dass keine Abweichungen vorliegen.
Während des Be- und Entladens:
  1. Der gesamte Be- und Entladevorgang wird videoüberwacht. Während der Arbeiten sind Warnlinien um die Be- und Entladefahrzeuge herum zu ziehen, und unbefugtes Personal und Fahrzeuge dürfen den Bereich nicht betreten.
  2. Im Falle von Abweichungen während des Be- und Entladens sollte die Begleitperson oder der Fahrer in der Lage sein, das Not-Absperrventil am Tankwagen schnell zu schließen.
  3. Es ist strengstens verboten, bis zur konstruktiven Höchstkapazität zu füllen, und es müssen Maßnahmen ergriffen werden, um ein Überfüllen strikt zu verhindern.
Nach dem Be- und Entladen
  1. Nach Abschluss des Be- und Entladens stoppt das Be- und Entladepersonal den Zähler und schließt das Absperrventil und die Ladepumpe vor dem Ladearm.
  2. Die Begleitperson oder der Fahrer schließt die Ventile am Fahrzeug und versiegelt den Fahrzeugfüllanschluss, während das Be- und Entladepersonal Siegelanhänger anbringt.
  3. Nachdem die Inspektion bestätigt hat, dass der Tankwagen vollständig von den Anschlüssen der Be-/Entladeplattform, wie z. B. Rohrleitungen und statischen Erdungskabeln, getrennt ist, darf das Fahrzeug die Be-/Entladeplattform verlassen.
Gebrauchsanweisung
  1. Verwenden Sie keine Schläuche zum Be- oder Entladen von Flüssigkohlenwasserstoffen;
    • Erlauben Sie nicht, dass sich Fahrzeuge, die auf das Be- oder Entladen warten, im Be-/Entladebereich versammeln;
    • Fahrzeuge, die das Be- oder Entladen abgeschlossen haben, dürfen sich nicht im Be-/Entladebereich aufhalten; unbefugtes Personal darf den Be-/Entladebereich nicht betreten;
    • Im Betriebsbereich sind keine Zündquellen erlaubt;
    • Kontinuierliche Be- und Entladevorgänge über 24 Stunden sind strengstens verboten.
  2. Nachtzeit (nach 20:00 Uhr) sollte das Be- und Entladen so weit wie möglich vermieden werden. Wenn Nachtbetrieb aufgrund lokaler behördlicher Verkehrsbestimmungen oder Produktionsbedürfnisse des Unternehmens erforderlich ist, sollten das Produktionsunternehmen und das Fachunternehmen gemeinsam planen, die Vor-Ort-Überwachung verstärken, sicherstellen, dass Notfallrettungspersonal und -materialien verfügbar sind, Nachtbeleuchtung bereitstellen und einen speziellen Notfallplan für das Be- und Entladen in der Nacht erstellen.
  3. Be- und Entladevorgänge dürfen unter keinen der folgenden Umstände durchgeführt werden:
    • Schweres Wetter wie Gewitter oder Sandstürme;
    • Vorhandensein von offenen Flammen in der Nähe oder ungewöhnliche Betriebsbedingungen in Geräten und Rohrleitungen innerhalb des Be-/Entladebereichs;
    • Abweichungen an einem Flüssigkohlenwasserstofffahrzeug oder dessen Sicherheits- oder Be-/Entladezubehör;
    • Erkennung oder Feststellung von Gasaustritt.